Radarfalle am Straßenrand: In Deutschland stehen rund 3.000 fest installierte Blitzer. Verschiedene Geräte können, theoretisch, auch während der Fahrt vor ihnen warnen.
Blitzerwarnung im Auto erlaubt?
Ob Navigationsgerät oder Smartphone-App: Viele Technologien wissen genau, wo sich der nächste Blitzer versteckt. Doch dürfen Autofahrer sich von diesen Warnungen leiten lassen? Und wie ist es, wenn nicht der Fahrer, sondern der Beifahrer eine Blitzer-App betätigt?
Verbotene Radarwarner
Es scheint ganz klar: Autofahrer dürfen keine Blitzerwarner nutzen. Geräte und Apps sind am Steuer also nicht gestattet, um rechtzeitig vor Radarfallen zu warnen. Allerdings ist die rechtliche Situation komplexer als sie erscheint. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen verschiedenen Gerätetypen.
Reine Radarwarner haben die Aufgabe, die Strahlen von Messgeräten zu registrieren und den Fahrer sofort zu informieren, wenn sie einen Blitzer entdecken. Da sie zudem die Messungen der Polizei stören können, ist die Nutzung dieser Geräte illegal. Wer sie im Auto mitführt oder sie betriebsbereit hat (d.h. sie könnten während der Fahrt aktiviert werden), läuft Gefahr, mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft zu werden. Bei Kontrollen können diese Geräte sogar beschlagnahmt und vernichtet werden.
Beliebte Blitzerwarnungen auf Navigationsgeräten und Apps

Eine deutlich häufigere Form sind Blitzerwarnungen auf Navigationsgeräten und Smartphones. Rund 35 Prozent der Autofahrer schalten eine solche App zumindest gelegentlich ein. Diese Geräte erkennen jedoch keine Blitzer selbst, sondern informieren lediglich über bekannte Standorte von Radarfallen. Teilweise haben Nutzer die Möglichkeit, auch mobile Blitzer zu melden, was ebenfalls angezeigt wird.
Allerdings sind diese Geräte und Apps zwar nicht illegal, ihre Nutzung während der Fahrt ist jedoch verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit den gleichen Konsequenzen rechnen: ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Zudem ist die Polizei befugt, das Gerät zu beschlagnahmen.
Beifahrer und Blitzer-Apps
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass auch Beifahrer Blitzer-Apps nicht verwenden dürfen (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23). Einzig unproblematisch ist die Nutzung vor Fahrtbeginn oder an Raststätten: Hier darf man sich per Navigationsgerät oder App über die Blitzer entlang der geplanten Route informieren.







